Mitgliedschaft (ab 21 Jahren) – Aufnahmeunterlagen
Die Mitgliedschaft ist aus organisatorischen und rechtlichen Gründen begrenzt. Interessierte ab 21 Jahren können die Aufnahme gemäß Satzung und Beitragsordnung beantragen.
Hinweis: Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, erfolgen erst nach deren Erteilung. Keine Abgabe an Nichtmitglieder.
Für die Bearbeitung deines Aufnahmeantrags ist ein Termin zur Identitätsprüfung erforderlich:
WICHTIGE INFORMATION ZUR VORGEHENSWEISE NACH DER ANTRAGSSTELLUNG
Der Verein besitzt die behördliche Erlaubnis (Staatliche Lizenz) der Bezirksregierung Arnsberg für den Betrieb als Anbauvereinigung gemäß §11 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Die Erlaubnis wurde am 13. November 2025 erteilt.
Für die vollständige Bearbeitung deines Aufnahmeantrags ist noch ein Schritt erforderlich:
Terminvereinbarung zur Vorlage deines Identitätsnachweises
Die Anzahl der Mitgliedschaften ist aus organisatorischen und rechtlichen Gründen auf maximal 500 begrenzt. Bei Erreichen der Kapazität wird eine Interessiertenliste geführt.
Der Aufnahmeprozess umfasst gesetzlich vorgegebene Schritte. Zur Identitätsprüfung genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Hinweise zum Umfang der Mitgliedschaft:
- Mitgliedschaft: Mitgliedschaft innerhalb einer geschlossenen Gemeinschaft bis maximal 500 Personen.
- Abgabe im Rechtsrahmen: Eine Abgabe an Mitglieder findet – sofern und sobald gesetzlich zulässig und nach Erlaubniserteilung – ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben statt. Keine Abgabe an Nichtmitglieder.
- Vereinsleben: Satzungsgemäße Vereinsangebote und Informationsveranstaltungen können stattfinden; Details werden vereinsintern mitgeteilt.
Um den Ablauf zu vereinfachen, kannst du deinen Termin online vereinbaren.
Ohne abgeschlossene Identitätsprüfung kann der Aufnahmeantrag nicht final bearbeitet werden.
Wir melden uns nach Termin und Prüfung mit der Entscheidung des Vorstands. Vielen Dank für dein Verständnis.